Information für Wohnungsbewerber
Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung in der Rheinpreußensiedlung und dem Johannenhof ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Was müssen Sie tun, um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden und was kostet es?
Sie unterschreiben eine Beitrittserklärung. Damit verpflichten Sie sich, einen Geschäftsanteil im Werte von 255,65 € zu erwerben. Außerdem ist sofort ein Eintrittsgeld von einmalig 12,78 € fällig.
Den Geschäftsanteil können Sie in monatlichen Raten von mindestens 15,00 € bezahlen. Dazu müssen Sie einen Ratenantrag unterschreiben. Sie können die Ratenzahlung per Dauerauftrag oder Einzugsverfahren in Auftrag geben.
Bevor Sie als Mitglied unser Genossenschaft aufgenommen werden, nehmen Sie an unserem Informationabend teil. Dieser soll Ihnen die Geschichte unser Genossenschaft näher bringen. Der Termin wird spätestens 2 Wochen vorher durch eine persönliche Einladung an die Bewerber bekannt gegeben. Jeder Berwerber, der den ersten oder zweiten Termin nicht wahrnehmen kann, erhält insgesamt bis zu drei Einladungen.
Nachdem Sie an dem Informationsabend teilgenommen haben, werden Sie in der nächsten Vorstandssitzung, welche in regelmäßigen Abständen stattfindet, als Mitglied aufgenommen. Sobald Sie als Mitglied aufgenommen wurden und der Genossenschaftsanteil in voller Höhe bezahlt wurde, erhalten Sie Ihren Anteilschein per Post zugeschickt.

Daraufhin bekommen Sie eine Mitgliedsnummer unter der Sie in unserer Mitgliederliste geführt werden. Von da an werden Sie auch zu unseren Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Genossenschaft veranstaltet bis zu zwei Mitgliederversammlungen im Jahr. Zu diesen Versammlungen werden alle Mitglieder eingeladen. Alle wichtigen Themen, welche die Genossenschaft betreffen, werden dort diskutiert und beschlossen. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie eine Stimme. Damit entscheiden Sie mit über die Belange der Genossenschaft. Fragen Sie nach unserer Satzung! Dort ist geregelt, worüber Sie als Mitglied der Genossenschaft mitentscheiden können. In unserer Genossenschaft sollen die Wünsche und Meinungen der Mitglieder entscheidend sein.
Da wir eine Bewohnergenossenschaft sind, erwarten wir von Ihnen, dass Sie regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und sich in der Genossenschaft engagieren; wie, das erfahren Sie auf den Mitgliederversammlungen.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden (siehe §7 unserer Satzung). Nach Ablauf der Frist erhalten Sie den eingezahlten Betrag von 255,65 € ohne Verzinsung (siehe §41 unserer Satzung) zurück. Sollten Sie in der Zwischenzeit auch Mieter sein, so bewirkt eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch die Kündigung der Wohnung.
Wenn Sie noch Fragen haben, bitte rufen Sie uns an oder besuchen uns während der
Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung in der Rheinpreußensiedlung und dem Johannenhof ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Was müssen Sie tun, um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden und was kostet es?
Sie unterschreiben eine Beitrittserklärung. Damit verpflichten Sie sich, einen Geschäftsanteil im Werte von 255,65 € zu erwerben. Außerdem ist sofort ein Eintrittsgeld von einmalig 12,78 € fällig.
Den Geschäftsanteil können Sie in monatlichen Raten von mindestens 15,00 € bezahlen. Dazu müssen Sie einen Ratenantrag unterschreiben. Sie können die Ratenzahlung per Dauerauftrag oder Einzugsverfahren in Auftrag geben.
Bevor Sie als Mitglied unser Genossenschaft aufgenommen werden, nehmen Sie an unserem Informationabend teil. Dieser soll Ihnen die Geschichte unser Genossenschaft näher bringen. Der Termin wird spätestens 2 Wochen vorher durch eine persönliche Einladung an die Bewerber bekannt gegeben. Jeder Berwerber, der den ersten oder zweiten Termin nicht wahrnehmen kann, erhält insgesamt bis zu drei Einladungen.
Nachdem Sie an dem Informationsabend teilgenommen haben, werden Sie in der nächsten Vorstandssitzung, welche in regelmäßigen Abständen stattfindet, als Mitglied aufgenommen. Sobald Sie als Mitglied aufgenommen wurden und der Genossenschaftsanteil in voller Höhe bezahlt wurde, erhalten Sie Ihren Anteilschein per Post zugeschickt.

Daraufhin bekommen Sie eine Mitgliedsnummer unter der Sie in unserer Mitgliederliste geführt werden. Von da an werden Sie auch zu unseren Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Genossenschaft veranstaltet bis zu zwei Mitgliederversammlungen im Jahr. Zu diesen Versammlungen werden alle Mitglieder eingeladen. Alle wichtigen Themen, welche die Genossenschaft betreffen, werden dort diskutiert und beschlossen. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie eine Stimme. Damit entscheiden Sie mit über die Belange der Genossenschaft. Fragen Sie nach unserer Satzung! Dort ist geregelt, worüber Sie als Mitglied der Genossenschaft mitentscheiden können. In unserer Genossenschaft sollen die Wünsche und Meinungen der Mitglieder entscheidend sein.
Da wir eine Bewohnergenossenschaft sind, erwarten wir von Ihnen, dass Sie regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und sich in der Genossenschaft engagieren; wie, das erfahren Sie auf den Mitgliederversammlungen.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden (siehe §7 unserer Satzung). Nach Ablauf der Frist erhalten Sie den eingezahlten Betrag von 255,65 € ohne Verzinsung (siehe §41 unserer Satzung) zurück. Sollten Sie in der Zwischenzeit auch Mieter sein, so bewirkt eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch die Kündigung der Wohnung.
Wenn Sie noch Fragen haben, bitte rufen Sie uns an oder besuchen uns während der
| Bürozeiten: | Montag | 8.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr | |
| oder nach telefonischer Vereinbarung | ||